Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 1. Dezember 2021)

Der vLw NRW e. V., Völklinger Str. 9, 40219 Düsseldorf, bietet Fortbildungen und Veranstaltungen an, die im Rahmen der Kapazitäten grundsätzlich jedermann offen stehen. Daneben werden Kooperationsveranstaltungen nach besonderer Absprache durchgeführt.

I. Allgemeiner Teil

1.1 Geltungsbereich

Die Regelungen des »Allgemeinen Teils« der Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in Verantwortung des vLw NRW e. V.

1.2 Ausschreibung der Veranstaltungen

Die Veranstaltungen werden je Schulhalbjahr publiziert. Das Programm wird auf der Homepage des vLw NRW e. V. veröffentlicht. Eine Print-Ausgabe wird bis auf weiteres mit der Verbandszeitschrift des vLw NRW e. V. versandt oder kann direkt bei der Geschäftsstelle des vLw NRW e. V. bezogen werden. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich.

1.3 Anmeldungen

Die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für Veranstaltungen, die vom vLw NRW e. V. eigenständig organisiert werden, erfolgt über die Internetseite des vLw NRW e. V.

Eine Anmeldung ist nur dann verbindlich, wenn dem vLw NRW e. V. gleichzeitig eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Die Anmeldungen sollen so frühzeitig wie möglich erfolgen, spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn; es sei denn, die Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung weicht davon ab.

Im Anschluss an die Online-Anmeldung erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung.

Bei Zustandekommen der Veranstaltung werden circa drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung Teilnahmebestätigungen verschickt. Diese Frist kann in Einzelfällen oder bei Online-Seminaren aus organisatorischen Gründen kürzer sein.

1.4 Teilnehmerbeitrag

Für die Veranstaltungen des vLw NRW e. V. wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben. Die jeweiligen Seminargebühren, sowie ggf. zusätzliche Kosten z. B. für Verpflegung, sind den jeweiligen Ausschreibungstexten zu entnehmen.

Die jeweilige Seminargebühr und ggf. Zusatzkosten werden nach Zusendung der Teilnahmebestätigung fällig und durch den vLw NRW e. V. eingezogen. Die Teilnahmebestätigung wird auf dem Postweg oder per E-Mail zugestellt.

1.5 Absage von Veranstaltungen durch den vLw NRW e. V.

Der vLw NRW e. V. behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen kurzfristig abzusagen. Die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden umgehend benachrichtigt. Beitragsgebühren werden in diesem Fall nicht erhoben. Bereits gezahlte Seminargebühren werden erstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber dem vLw NRW e. V. geltend gemacht werden.

1.6. Abmeldungen und Nichtteilnahme von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Von einer Teilnahme kann zurückgetreten werden. Jede Abmeldung muss umgehend per E-Mail an die Adresse (alternativ auf postalischem Wege) erfolgen.

Darüber hinaus gilt zu beachten:

Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn stellen wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Seminargebühr als Kostenanteil in Rechnung.

Bei Absagen am Seminartag oder bei Versäumnis des Seminars durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer wird die vereinbarte Seminargebühr in Höhe von 100 % in Rechnung gestellt.

Die Entsendung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des vLw NRW e. V. möglich

1.7 An- und Abreise, Reisekosten

Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen sowie die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die Reisekosten für den Besuch der Fortbildungsveranstaltungen grundsätzlich selbst.

1.8 Haftung

Der vLw NRW e. V. haftet nicht für besondere Ereignisse wie Unfall, Diebstahl etc. vor Ort.

1.9 Datenschutz

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass für den Umgang mit personenbezogenen Daten nach der Datenschutzrichtlinie des vLw NRW e. V. in der jeweils aktuellen Fassung verfahren wird. Die Datenschutzrichtlinie findet sich auf der Website des vLw NRW e. V.

Mitglieder des vLw-NRW e. V. und Mitglieder in Verbänden des NRWL erklären durch die Bestätigung ihrer Mitgliedschaft bei der Anmeldung, dass Sie den vLw NRW e. V. ermächtigen, die Mitgliedschaft bei den jeweiligen Verbänden abzugleichen. Gleichzeitig wird der jeweilige Mitgliedsverband ermächtigt, Auskunft über die Mitgliedschaft zu geben. Eine Verpflichtung der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur Bestätigung der Mitgliedschaft besteht nicht. In diesem Fall wird der Beitrag für Nicht-Mitglieder fällig.

1.10 Urheberrechte

Die in den Veranstaltungen verwendeten Lehr- und Lernmittel sowie sonstige Unterlagen unterliegen grundsätzlich dem Urheberrecht der Dozentinnen bzw. Dozenten bzw. der von ihnen genutzten Quellen. Ohne Zustimmung dürfen sie daher nicht vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt oder elektronisch verarbeitet werden. Anderslautende einzelvertragliche Abreden sind möglich.

1.11 Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnehmerinnen/Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die zur Ergänzung der Personalakte und/oder zur steuerlichen Geltendmachung finanzieller Aufwendungen beim Finanzamt eingereicht werden kann.

II. Online-Seminare

- Ergänzende Bedingungen -

1. Abmeldungen und Nichtteilnahme von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Von einer Teilnahme kann zurückgetreten werden. Jede Abmeldung muss umgehend per E-Mail an die Adresse erfolgen.

Darüber hinaus gilt zu beachten:

Bei Absagen innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn stellen wir keine Ausfallgebühr in Rechnung. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Bei Absagen am Seminartag oder bei Versäumnis des Seminars durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer können Stornierungskosten anfallen.

Die Benennung einer Ersatzteilnehmerin/eines Ersatzteilnehmers ist nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle des vLw NRW e. V. möglich.

2.2 Zugang zum Online-Seminar

Die Registrierung und Freischaltung der Online-Seminare wird in der Regel über E-Mails durch die Referentinnen/Referenten kommuniziert. Der Zugang der Teilnehmerinnen/Teilnehmer erfolgt passwortgeschützt über das Internet. Teilnehmerinnen/Teilnehmer erhalten zeitnah vor den Online-Seminaren die entsprechenden Zugangsdaten.

2.3 Nutzungsbestimmungen

Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Nur die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist berechtigt, die Zugangsdaten zu verwenden. Die Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist untersagt. Der vLw NRW e. V. ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu allen von den Teilnehmerinnen/Teilnehmern gebuchten Online-Seminaren über die jeweiligen Referentinnen/Referenten zu sperren. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer haftet bei Nichteinhaltung.

2.4 Technische Voraussetzungen

Zur Teilnahme an den Online-Seminaren ist die Einhaltung technischer Voraussetzungen erforderlich. Die minimalen Anforderungen werden bei der jeweiligen Online-Seminarausschreibung angegeben. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sichern die Einhaltung dieser technischen Mindestanforderungen zu und verpflichten sich, rechtzeitig vor der Teilnahme zu überprüfen, ob die Verbindung zu den virtuellen Konferenzräumen hergestellt werden kann und ggf. bestehende technische Störungen, deren Behebung in ihrer Verantwortung liegt, zu beseitigen.

2.5. Schutzrechte

Bei den Online-Seminaren werden Dokumente und Softwareprogramme eingesetzt, die durch Marken- oder Urheberrechte geschützt sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Marken- bzw. Urheberrechtsschutz zu beachten und nicht dagegen zu verstoßen.

2.6. Datenschutz

Persönliche Daten werden nach den Datenschutz-Vorschriften verarbeitet. Dabei wird in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Datensicherheit gehandelt. Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen unserer Veranstaltungsorganisation genutzt (s. Datenschutzerklärung). Dieser Nutzung wird durch die Anmeldung ausdrücklich zugestimmt.

III. Besondere Regelungen

3.1. Veranstaltungen weiterer Anbieter

Für Veranstaltungen, die gemeinsam mit Kooperationspartnern durchgeführt werden, gelten die AGB des Kooperationspartners, sofern in der Ausschreibung keine anderen Regelungen getroffen sind. Liegen keine AGB des Kooperationspartners vor oder wird ein Bereich von den AGB des Kooperationspartners nicht berührt, gelten die AGB des vLw NRW e. V..

Für Veranstaltungen weiterer Anbieter, die im Fortbildungsprogramm veröffentlicht werden, gelten die AGB und die Datenschutzerklärungen des jeweiligen Anbieters.

3.2. Sonderurlaub zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Die Genehmigung von Sonderurlaub für Lehrkräfte für Fortbildungsveranstaltungen weiterer Träger obliegt den Schulleitungen. Sie können Sonderurlaub für Fortbildung bis zu fünf Tagen gewähren. Sofern die Veranstaltung auf einen unterrichtsfreien Tag fällt, sollte die Teilnahme auch aus Unfallschutzgründen der Schulleitung angezeigt werden.

3.3. Kostenerstattung

Ein Antrag auf Erstattung der Fortbildungskosten und Fahrtkosten aus dem schulischen Fortbildungsbudget kann in der jeweiligen Schule gestellt werden.